|
BÜRGERRECHTBEWEGUNG
DEUTSCHES REICH
Durch Überwindung der Fremdherrschaft zur Wiedererringung
der Freiheit, Rechtsstaatlichkeit und Selbstbestimmung
eines deutschen Deutschland des Deutschen Volkes
Veröffentlicht von Gerhard Ittner
Vorwort
Du sollst an Deutschlands Zukunft glauben,
an Deines Volkes Aufersteh´n.
Laß Dir den Glauben niemals rauben,
trotz allem, allem, was gescheh´n.
Johann Gottlieb Fichte
Es
geht um Ihre Zukunft und die Ihrer Kinder, es geht um unser Vaterland:
Deutschland! Wenn Sie zu denen gehören, die trotz Gehirnwäsche und
Medienmanipulation noch wach sind in hier im Lande, dann haben Sie
bereits erkannt, daß es bergab geht mit der BRD, daß diese unrettbar
dem Untergang geweiht ist. Doch gerade das schafft die Möglichkeit,
dieses Regime endlich abzuwickeln, das nicht der Staat des Deutschen
Volkes ist, sondern das Deutschland auf allen Gebieten mit Nachdruck
ruiniert. Sicher spüren Sie auch, daß diese BRD immer antideutscher
wird, daß ihr das Deutsche Volk immer gleichgültiger wird und dafür die
Bevorzugung von Volksfremden immer wichtiger. Die von der
Fremdherrschaft ganz gezielt betriebene Einflutung möglichst
kulturfremder Ausländer nimmt trotz der inzwischen erreichten, mit
immensen Kosten für das Deutsche Volk verbundenen Unerträglichkeiten
sozialer Verwerfungen, Ghettobildungen und einer unbeschreiblich
gewalttätigen Ausländerkriminalität stets noch mehr zu. Das ist so
gewollt und geplant: Durch die immer mehr gesteigerte Masseneinflutung
von Ausländern soll der Überfremdungsholocaust an unserem Volk seiner
Endlösung zugeführt werden. Das geht einher mit einer immer
skrupelloseren Entrechtung von Deutschen gegenüber Volksfremden – und
vor allem mit dem „politisch korrekten" aber auch strafrechtlichem
Verbot für Deutsche, ihre Meinung dazu und die mit der Überfremdung
verbundenen Mißstände offen zur Sprache zu bringen!
Im
September 2008 hat man in Köln gesehen, daß „demokratische"
Bürgermeister, BRD-Politiker und die gleichgeschalteten Medien es mit
unüberbietbarem Hohn als „Sieg für die Demokratie" feiern, wenn zuvor
von ihnen mit antideutschen Haßreden aufgepeitschte Linkskriminelle und
Ausländer – wohlwollend unterstützt von der Polizei – deutschen Bürgern
mit brutaler Gewalt das demokratische Recht nehmen, friedlich für ihre
Anliegen zu demonstrieren. Jetzt wissen die Deutschen wenigstens klar,
was sie von der BRD und deren „Demokratie" zu halten und zu erwarten
haben – nämlich nichts!
Zerfall
und Niedergang auf allen Ebenen. Auch das Regime ahnt zumindest seinen
bevorstehenden Untergang. Doch da es sich bei der BRD um eine
Fremdherrschaft handelt – um eine von den Feinden Deutschlands zur
Niederhaltung und stetigen Vernichtung Deutschlands eingesetzte
Fremdherrschaft –, will und kann sie den von ihr zu verantwortenden politkriminellen Weg nicht verlassen.
Die
Fremdherrschaft wird ihrem Auftrag gemäß alles versuchen, um
Deutschland noch soweit zu ruinieren, daß es mit ihr in den Abgrund
stürzt und das Deutsche Volk als solches bis zur Unkenntlichkeit
zerstört wird.
Die
„Herrschenden" der BRD, ganz gleich welcher Partei, sind lediglich
Marionetten der Feinde Deutschlands. Deren Unfähigkeit tritt immer
deutlicher zutage, wie auch ihre gezielt gegen deutsche Interessen und
das Deutsche Volk gerichtete Vernichtungspolitik immer offensichtlicher
wird.
Nur
wenn Sie die Augen nicht vor diesen Tatsachen verschließen und sich zum
Allgemeinen Volksaufstand erheben, werden Sie und wird das Deutsche
Volk die größte Bedrohung seit es in die Geschichte trat bezwingen und
überwinden.
Doch was tun für den Allgemeinen Volksaufstand?
Zunächst müssen Sie sich darüber klar werden: daß die BRD nicht der rechtmäßige Staat des Deutschen Volkes ist; daß unser rechtmäßiger Staat das Deutsche Reich ist, das völkerrechtlich fortbesteht,
und daß Sie als deutscher Staatsangehöriger nicht eine
Staatsangehörigkeit „Bundesrepublik Deutschland" haben, sondern die
Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches.
Weiter
unten wird das alles ausführlich erklärt. Dort finden Sie die
Wiedergabe eines Schreibens auf dieser Rechtsgrundlage gegen die
Forderung einer „Behörde der BRD". Die Einlassung war erfolgreich. Mit
der Verwendung dieser Argumentation, die wir vor einiger Zeit schon
einmal verbreitet hatten, haben seither vermehrt auch andere Deutsche
solche Erwiderungen gegen Forderungen von Behörden etc. angewendet –
gleichfalls mit Erfolg.
Diese
Schrift ist gedacht als Anregung zur Nachahmung für alle trotz allem
deutschgebliebenen Deutschen, die nicht mit der BRD elendiglich
untergehen wollen, sondern die unter Berufung auf den völkerrechtlichen
Fortbestand des Deutschen Reiches ihre Staatsangehörigkeit des
Deutschen Reiches aktiv bekunden, sowie in zivilem Ungehorsam (nach dem
Vorbild Mahatma Gandhis) Sand ins Getriebe der abzuwickelnden BRD
streuen wollen.
Hier
denken wir zum Beispiel an Verweigerung in Bezug auf Bußgelder,
Kommunalabgaben, Steuern, Verordnungen usw. Möglich ist auch eine
Verweigerung gegen eine offensichtlich geplante Impfpflicht
(Vogelgrippe-Lüge), gegen Zwangsmedikation, gegen den Zwang deutscher
Landwirte unter unser Bauerntum zerstörende EU-Verordnungen, gegen die
Teilnahme an einer etwaigen Volkszählung, gegen Zwangseinschulung
deutscher Kinder in BRD-Schulen mit einem Anteil von 80 Prozent und
mehr oft überaus gewalttätiger Ausländer bei Verbot privaten
Unterrichts usf. Auch das zur Diskriminierung des
Selbstbestimmungsrechts der Deutschen zugunsten von volksfremden
Ausländern ersonnene „Antidiskriminierungsgesetz" gehört dazu. Ein
bekennender Staatsbürger des Deutschen Reiches etwa, der auf Gebiet des
fortbestehenden Deutschen Reiches eine Wohnung vermieten will, kann als
solcher von diesem BRD-Gesetz nicht in seiner Selbstbestimmung gebunden
werden.
Mit
der Berufung auf Ihre Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches und
damit die Nichtzuständigkeit der rechtlich erloschenen BRD, können Sie
die Bußgeldbescheide derer „Behörden" als Makulatur betrachten.
Gewerbetreibende, die durch den „Abmahnterror" in den Ruin getrieben
werden oder sich sonstwie der Gängelei und Steuerabzocke entziehen
wollen, haben ebenfalls die Möglichkeit, sich unter Berufung auf das
Deutsche Reich und ihre Staatsangehörigkeit desselben aktiv von der BRD
loszusagen und ihr die völkerrechtliche Legitimation ihnen gegenüber
abzusprechen. Sie könnten sich als Reichsbürger etwa in eigenen Handels- und Handwerkskammern organisieren.
Die Möglichkeiten sind mannigfaltig – überall, wo die BRD Sie gängeln, reglementieren und abzocken will, setzen Sie sich zur Wehr: Sie sind ja kein Staatsangehöriger der BRD, sondern Sie sind Staatsangehöriger des Deutschen Reiches! Und dieses Deutsche Reich besteht
rechtsfähig und völkerrechtlich fort!
Auch
als Begründung für Ihre Zahlungseinstellung gegenüber der GEZ ist die
Reichrechtsargumentation hilfreich. Wieso sollte ein Staatsbürger des
Deutschen Reiches auf Staatsgebiet dieses Deutschen Reiches
BRD-GEZ-Gebühren zahlen, um von völlig einseitig gleichgeschalteten und
noch dazu antideutschen Sendeanstalten nach Strich und Faden
manipuliert und belogen zu werden?
Bedenken,
die BRD könnte daraufhin Zahlungen an Sie einstellen, brauchen Sie
keine zu haben. Denn alles Geld, das die BRD verwaltet, wurde vom
Deutschen Volk erwirtschaftet – dem Staatsvolk des fortbestehenden
Deutschen Reiches – oder es geht sonstwie auf Besitz des Deutschen
Reiches zurück, ist also Geld des Deutschen Reiches. Es ist deshalb
auch in keiner Weise ehrenrührig, Hartz IV oder sonstige
Sozialleistungen zu beziehen oder der Fremdherrschaft keine Steuern zu
zahlen (die sie von Staatsangehörigen des Deutschen Reiches zu erheben
ohnehin nicht berechtigt ist). Im Gegenteil gehört es zur Strategie des
zivilen Ungehorsams, die abzuwickelnde Fremdherrschaft mit gewaltlosen
Mitteln überall dort zu schwächen, wo immer das nur möglich ist – um
ihren Zusammenbruch und damit die Wiederherstellung der Freiheit und
Rechtsstaatlichkeit Deutschlands herbeizuführen.(Ausländer schämen sich
auch nicht, solche Gelder abzugreifen, und zwar übersatt. Wieso sollte
das dann ein Deutscher tun, dessen Vorfahren dieses Land aufgebaut und
seit Generationen in die Kassen einbezahlt haben?)
In
jedem Fall sorgt eine Verweigerung von Zahlungen an die BRD und ihre
Institutionen unter Berufung auf das Deutsche Reich und dessen
Staatsangehörigkeit erst einmal für ein laufendes Verfahren, in welchem
Zahlungen selbstverständlich vorerst einzustellen sind. Oder man denke
an die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten, die sich auf dieser Basis
gerade für die in einer regelrechten Verordnungsdiktatur gefesselten
Landwirte ergeben. Von der EU entmündigte und zugunsten ihrer
ausländischen Konkurrenz gebeutelte deutsche Bauern könnten sich als
bekennende Staatsbürger des fortbestehenden Deutschen Reiches zum
Beispiel in einer Reichsbauernschaft zusammenschließen und der
EU-Diktatur damit Ade sagen. Ihr Staat, das Deutsche Reich, ist ja
niemals der EU beigetreten. Und was die Fremdherrschaft BRD macht,
danach brauchen sich Staatsangehörige des Deutschen Reiches nicht
richten.
Gerade
die Bauern, der Nährstand des Reiches, haben eine Macht in Händen,
welche die BRD wie ein Kartenhaus zusammenfallen lassen kann, wenn sie
sich nur auf das Deutsche Reich besinnen. Womit auch die EU-Diktatur im
Nu für sie erledigt wäre – und in der Folge insgesamt zusammenbräche,
wenn deutsches Geld wieder deutschen Aufgaben zufließt und nicht dem
Moloch jener EUdSSR in den Rachen geworfen wird,
welche dieses deutsche Geld noch dazu verwendet, um Deutschland und
Europa im Würgegriff bürokratischer Arroganz unter Entrechtung der
Bürger in Richtung totaler Überwachungsstaat und „multikulturelle" Völkervernichtung zu ruinieren.
Die
anderen von ihren globalistischen Marionettenregierungen unter die
immer totalitärer auftretende EU-Diktatur gezwungenen Völker werden uns
für diesen Freiheitskampf in Dankbarkeit verbunden sein – um dann
zusammen mit dem Deutschen Reich die Friedensordnung eines freien
Europas der selbstbestimmten Vaterländer aufzubauen, ein jedes davon
souveräner Herr im eigenen Haus.
Mit
unserer Auslieferung durch die dazu völkerrechtlich überhaupt nicht
legitimierte BRD an die EU wurden die letzten Reste nationaler
Selbstbestimmung aufgegeben und wurden gerade auch die für eine
nationale Selbständigkeit überlebensnotwendigen, in Generationen
gewachsenen Strukturen und die Freiheit des deutschen Bauernstandes
vorsätzlich vernichtet. Der deutsche Arbeiter ist nach
60 Jahren BRD degradiert auf die Stellung eines modernen Lohnsklaven,
frei verfügbar den skrupellosen Kapitalinteressen der Globalisierung.
Der Sklavenmarkt früherer Zeiten wurde ersetzt durch Zeitarbeitsfirmen.
Die Funktion ist die gleiche – nur perfektionierter und mit dem
Unterschied, daß der Sklavenhalter von einst trotz allem ein gewisses
Interesse am Wohlergehen seiner Sklaven hatte, waren sie doch sein
Kapital. Heute, im Zeitalter der Leiharbeiter, fällt selbst eine solche
Rücksichtnahme weg.
Das
Drohszenario einer wie dazu geschaffenen millionenfachen
Massenarbeitslosigkeit bei gleichzeitig meist aus dem nichteuropäischen
Ausland massenhaft importierten Arbeitsmarktkonkurrenten (die – zwei
Fliegen mit einer Klappe – zudem die für die Umvolkung notwendigen
Zivilokkupanten stellen) macht diejenigen gefügig, welche zwar längst
keinen Arbeitsplatz mehr, sondern jetzt einen „Job" haben, der immer
öfter ein „1-Euro-Job" ist. Was an kritischen Stimmen übrigbleibt, wird
durch Meinungsverfolgung, Maulkorbparagraphen oder hexenjägerische
Existenzvernichtung mundtot gemacht. In der BRD gibt es heute bereits mehr politisch Verfolgte und Gefangene – wegen Meinungsdelikten! – als damals in der DDR!
Das wird von den Medien verschwiegen. Genau wie damals in der DDR. Man
sperrt Menschen wegen deren mißliebiger Meinung ein – und lügt umso lauter von „Demokratie".
Indem
wir uns zu unserem rechtmäßigen Staat, dem Deutschen Reich bekennen,
indem wir der uns skrupellos an die EU-Diktatur ausliefernden
Fremdherrschaft BRD jede Loyalität und Gefolgschaft verweigern und
jedes Recht als „unser Staat" absprechen, indem wir also für die
Wiederherstellung der Freiheit und Rechtsstaatlichkeit eines
selbstbestimmten Deutschlands uns einsetzen, kämpfen wir damit auch für
die Freiheit aller anderen von Globalisierung und EU in die nationale
Entrechtung und in zunehmend totalitär-diktatorische Zustände des
Raubtierkapitalismus´ geknechteten Völker Europas.
Wenn
das Deutsche Reich derzeit auch (noch) als Gesamtstaat handlungsunfähig
ist, so kann doch jeder seiner bekennenden Staatsbürger
eigenverantwortlich für das rechtsfähig fortbestehende Reich handeln,
indem er sich zu diesem bekennt und sich auf dieses beruft!
Bei
der Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit des Deutschen Reiches geht
es nicht um ein Zweites, Drittes oder Viertes Deutsches Reich – es geht
um das Deutsche Reich.
Das
Deutsche Reich, das selbst laut Feststellung des sogenannten
Bundesverfassungsgerichts mit der Kapitulation der Wehrmacht im Mai
1945 und auch danach nicht untergegangen ist, sondern rechtsfähig
fortbesteht, kann damit logischerweise nur das fortbestehende Deutsche
Reich vom Mai 1945 sein. Die fortgeltende Verfassung dieses
fortbestehenden Deutschen Reiches ist die vom 16. April 1871, mit Änderungsstand
28.
Oktober
1918; Die
Weimarer
Republik und das Dritte - bzw. Großdeutsche Reich sind politische Bezeichnungen und Selbstermächtigungsstrukturen
die
auf
Grund
des
Versailler
Diktates
nur
möglich
waren. Das Nie untergegangene und fortbestehende Deutsche Reich ist das am 18. Januar 1871 von Bismarck neu gegründeten
Deutsche Reich.
Nutzen
Sie den untenstehenden Schriftsatz im Sinne der Wiedererringung der
Freiheit unseres deutschen Vaterlandes – Ihrer Freiheit – nicht nur
fleißig für eigene Schreiben an Behörden,
sondern verbreiten sie ihn auch vielfältig an Freunde, Bekannte und
Nachbarn zur allgemeinen Volksaufklärung.
Sie sehen: Wir haben eine Chance – nutzen wir sie! Wir brauchen nicht mal einen Parteiapparat dazu. Jeder, wirklich jeder kann jetzt selber wirksam werden – für Deutschland!
Denn – WIR SIND DAS VOLK!
Wachen Sie auf, bevor es zu spät ist!
Bevor die Gangster des Verbrecherregimes mit Ihrem Geld über alle Berge
sind und Sie nicht nur Ihre Rente in den Wind schreiben können. Die BRD bricht JETZT zusammen!
– helfen Sie mit, Deutschland so schnell wie möglich von der 60jährigen
Pest zu befreien und die Verantwortlichen dafür im Namen des Deutschen
Volkes vor ein Reichsgericht zu bringen!
In
gewisser Hinsicht ist es in der BRD heute wie kurz vor dem Fall der
Mauer 1989 in der DDR. Nur daß es diesmal ein viel durchgreifenderer
Umbruch sein wird, es ein gründlicheres Ausmisten des Saustalls geben
muß und eine rigoros konsequente Vorgehensweise gegenüber ALLEN
Verantwortlichen für das Zugrunderichten Deutschlands und seine mit
einer ungehemmten Ausländerkriminalität einhergehenden Überfremdung;
eine Umvolkung, die den Tatbestand des Völkermords erfüllt.
Nach
dem Zusammenbruch der BRD wird es deshalb eine umfassende Aufarbeitung
deren Unrechts geben und deren Verbrechen gegen das Deutsche Volk, mit
den entsprechenden Prozessen gegen die Täter, die Erfüllungsgehilfen
und Handlanger.
Nächstes
Jahr, 2009, ist nicht nur zwanzigster Jahrestag des Mauerfalls, sondern
auch zweitausendster Jahrestag der Hermannschlacht vom Teutoburger Wald
– das soll dann doch in einem freien, in einem wieder deutschen
Deutschland gefeiert werden. Wir wollen dem Cherusker und unseren Ahnen
zu diesem ehrfurchtgebietenden und stolzen 2000jährigem Jubiläum keine
Schande sein (und wir wollen nicht nochmal tausend Jahre bis zu einem
derart runden Jahrestag für unsere Befreiung warten).
Also
auf zur Hermannschlacht gegen die Fremdherrschaft! – mit friedlichen
aber unbezwingbaren Mitteln: mit deutschem Mut und Freiheitsdrang – mit
der stärksten Waffe, die es gegen Betrug und Lüge gibt: mit der
Bekundung der Wahrheit!
Und die Wahrheit lautet: Das Deutsche Reich besteht fort – und Sie als dessen Staatsbürger bekennen sich zu ihm!
Vergessen Sie den Staats-Kadaver BRD – denn der hat Sie schon lang vergessen.
***
SCHREIBEN AN EINE BRD-BEHÖRDE UNTER BERUFUNG AUF DIE RECHTSLAGE UM DAS FORTBESTEHENDE DEUTSCHE REICH
Sehr geehrter Herr Schmidt,
29. Oktober 2007
Bezüglich
der Forderung Ihrer Behörde sehe ich mich als Staatsangehöriger des
fortbestehenden Deutschen Reiches durch Ihre Ermangelung einer
Rechtsgrundlage außerstande, dieser Forderung Folge zu leisten. Wie Sie
bereits aus meinem letzten Schreiben wissen, stehe ich als
Staatsangehöriger des Deutschen Reiches dem von Deutschlands Feinden
völkerrechtswidrig auf dessen Staatsgebiet eingesetztem
Besatzungskonstrukt BRD rechtlich exterritorial gegenüber. Ich bin nicht
Staatsangehöriger der Bundesrepublik Deutschland, was ich auch gar
nicht sein kann, da es keine Staatsangehörigkeit der Bundesrepublik
Deutschland gibt, sondern die deutsche Staatsangehörigkeit diejenige des Deutschen Reiches ist.
Insbesondere
ist die von Anfang an völkerrechtswidrige BRD mit den weiter unten
geschilderten Vorgängen des Jahres 1990 rechtlich vollends erloschen
und damit jeder Rechtsgrundlage beraubt. Das heißt, Sie und ihre
"Behörden" sind mithin zu jedem Handeln und jeder Forderung gegenüber
deutschen Staatsangehörigen unbefugt, welche staats- und
völkerrechtlich Staatsangehörige des fortbestehenden Deutschen Reiches
sind, nicht Staatsangehörige der BRD.
Im
Gegensatz zum fortbestehen Deutschen Reich mit seiner fortgeltenden
Verfassung verfügte die unterdessen rechtlich erloschene BRD zu keinem
Zeitpunkt über eine Verfassung. Die BRD ist aufgrund all dessen also
nicht als Staat, sondern allenfalls als Staatssimulation zu bezeichnen.
Im
folgenden will ich Ihnen die Reichsrechtsargumentation in Ergänzung
meines vorangegangenen Schreibens etwas eingehender auseinandersetzen.
Zunächst
das, was selbst das kurioserweise so bezeichnete
Bundesverfassungsgericht der – verfassungslosen – BRD als Instrument
der Fremdherrschaft zum Fortbestand des Deutschen Reiches feststellt. (BvF 1/73; BVerfGE 36, 1) :
"Es wird daran festgehalten (vgl zB BVerfG, 1956-08-17, 1 BvB 2/51, BVerfGE 5, 85 -126-), daß das Deutsche Reich den Zusammenbruch
1945 überdauert hat und weder mit der Kapitulation noch durch die
Ausübung fremder Staatsgewalt in Deutschland durch die Alliierten noch
später untergegangen ist; es besitzt nach wie vor Rechtsfähigkeit, ist
allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation nicht handlungsfähig."
(Selbstverständlich
kommt es für die Tatsache des Fortbestands des Deutschen Reiches nicht
darauf an, was das sogenannte Bundesverfassungsgericht dazu sagt oder
nicht sagt. Es ist jedoch bemerkenswert, wenn dieses Organ der
Fremdherrschaft den Fortbestand selber einräumt. Vor
allem aber sind dadurch sämtliche Behörden und Rechtsinstanzen der BRD
an diese für sie höchstrichterliche Feststellung gebunden!)
Gliederung der folgenden Ausführungen
I – Streichung des Geltungsbereiches des GG = rechtliches Erlöschen der BRD
II – Deutsche Staatsangehörigkeit = Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches
III – Fremdherrschaft BRD - Feindstaatenklauseln
IV – Angebliche "Identität" der BRD mit dem Deutschen Reich
V – Fehlender Friedensvertag
VI – Noch ausstehende Wiedervereinigung
I
Der
Fortbestand des Deutschen Reiches ist unterdessen auch im offiziell und
gezielt darüber im Unwissen gelassenen Deutschen Volk eine mehr und
mehr bekanntwerdende Tatsache. Ebenso, daß die BRD mit der Streichung
des Geltungsbereiches des Grundgesetzes, Artikel 23, zum 18. Juli 1990
rechtlich erloschen ist. Diese Streichung des Geltungsbereiches wurde
am 23. September 1990 durch das sogenannte Einigungsvertragsgesetz
nochmals bestätigt. Nachzulesen im BGBl 1990 II 885. Selbstverständlich
kann ein Gesetz ohne Geltungsbereich nirgendwo Geltung haben, erst
recht nicht die besatzungsrechtliche Verfassungsattrappe "Grundgesetz für
die Bundesrepublik Deutschland". Mit Streichung des Geltungsbereiches
nicht ihres, sondern des ihr fremdbestimmt gegebenen Grundgesetzes
"für" sie, ist die von Anfang an völkerrechtlich mehr als fragwürdige
BRD rechtlich endgültig erloschen.
Es
ist ein Treppenwitz der Geschichte und ein juristisches Narrenstück
sondergleichen, wenn die sogenannte Wiedervereinigung ausdrücklich
definiert ist als der Beitritt der neuen Bundesländer zum Geltungsbereich des Grundgesetzes. Dabei
hat es einen solchen Geltungsbereich des Grundgesetzes am 3. Oktober
1990, dem Tag dieses "Beitritts", überhaupt nicht mehr gegeben!
Wie sollen also diese "neuen Bundesländer" zum rechtlichen Vollzug der
"Wiedervereinigung" dem Geltungsbereich des Grundgesetzes beigetreten
sein, wenn es einen solchen Geltungsbereich zu diesem Zeitpunkt gar
nicht mehr gab? Das heißt, insbesondere auch dadurch ist die sogenannte
Wiedervereinigung rechtlich gegenstandslos, die BRD allerspätestens am
3. Oktober 1990 rechtlich erloschen.
Ihre
"Behörde", sehr geehrter Herr Schmidt, ist als "Behörde des Landes
Sachsen" also insbesondere auch deshalb ohne Rechtsgrundlage, nach –
ohnehin erloschenen – BRD-Gesetzen zu handeln, da Sachsen
wie schlüssig dargelegt am 3. Oktober 1990 nicht dem Geltungsbereich
des Grundgesetzes und damit der BRD beigetreten sein konnte, weil es am
3. Oktober 1990 keinen solchen Geltungsbereich des Grundgesetzes mehr
gab! Sachsen ist (wie alle anderen somit fälschlicherweise als solche
bezeichneten neuen Bundesländer) also kein Bundesland der BRD, da ein
rechtsgültiger Beitritt Sachsens zum Geltungsbereich des Grundgesetzes
niemals vollzogen wurde, und wegen des Nichtmehrvorhandenseins dieses
Geltungsbereiches auch unmöglich vollzogen werden konnte.
(Zwar
wird kein verständiger Mensch bei BRDlern große Intelligenz erwarten,
sonst wären sie ja keine, aber ein derart dilettantischer juristischer
Stockfehler, mit dem sie ihrem waidwunden Besatzungskonstrukt selber
den endgültigen Todesstoß verpassten, ist trotzdem schier unglaublich.
Es
ändert zwar nichts an der Tatsache, daß die BRD mit Streichung des
Geltungsbereiches des Grundgesetzes rechtlich erloschen ist, doch ist
die Frage schon interessant, wie selbst nicht allzu hellen BRDlern ein
solcher Bockschuß unterlaufen konnte. – Es ist wohl davon auszugehen,
daß zum Zeitpunkt der Streichung des Geltungsbereiches tatsächlich an
eine wirkliche Wiedervereinigung Deutschlands auf dem Gebiet des
Deutschen Reiches gedacht war; bei selbstverständlicher Ablösung des
Besatzungsstatuts Grundgesetz durch eine Verfassung. Nur so läßt sich
die Streichung des Geltungsbereiches des Grundgesetzes einigermaßen
verstehen. Doch haben sich die Dinge dann anders entwickelt und
Deutschland sollte doch nicht wirklich, sondern hinsichtlich seiner
geplanten Auflösung in einer EU-Diktatur nur zum Schein souverän und
selbstbestimmt werden.
Das
heißt, es mischten sich gegen selbstbestimmte Nationalstaaten und
besonders gegen ein starkes Deutschland gerichtete globalistische
Weltherrschaftsinteressen ein; und bestimmt auch ein "Zentralrat" und
Cohnsorten. Jene, die sich immer und überall ungefragt, frech und
vorlaut einmischen, vor allem in deutsche Angelegenheiten.
Wie
inzwischen bekannt, wehrte sich der damalige Außenminister der BRD,
Genscher, mit Händen und Füßen dagegen, als Gorbatschow ihm anbot,
Deutschland im Zuge einer echten Wiedervereinigung die besetzten
Ostgebiete zurückzugeben.
Aber
was hat ein BRDler auch über Belange des Deutschen Reiches zu
entscheiden? – Nichts! Die BRD hat nicht nur nichts über Belange des
Deutschen Reiches zu entscheiden, sie ist wie nachgewiesen auch
rechtlich erloschen und deshalb sowie aus allen weitern Gründen
unbefugt, gegenüber Staatsangehörigen dieses fortbestehenden Deutschen
Reiches Forderungen zu erheben oder sie sonstwie zu behelligen.)
II
Als
deutscher Volksangehöriger in Deutschland bin ich Staatsangehöriger des
Deutschen Reiches. Es gibt keine Staatsangehörigkeit "Bundesrepublik
Deutschland".
Sie
können das selber mit einem Blick in Ihren Paß oder "Personalausweis"
unschwer feststellen. Dort wird bei Staatsangehörigkeit kein Staat
genannt, sondern dort steht das Eigenschaftswort "deutsch".
Aber gibt es denn einen Staat des Namens "Deutsch"? Selbstverständlich nicht!
Bei Staatsangehörigkeit müßte staats- und völkerrechtlich richtig stehen: Deutsches Reich.
Dann allerdings hätte der Betrug der BRD am Deutschen Volk niemals so
lange Bestand gehabt. Denn dann wäre jedem ersichtlich gewesen, daß er
als Deutscher also Staatsangehöriger des Deutschen Reiches ist, und die
BRD allenfalls eine Staatssimulation.
Wenn
auf dem Umschlag deren Pässe "Bundesrepublik Deutschland" steht, so ist
das im Hinblick auf die Staatsangehörigkeit belanglos. Das besagt
allenfalls, daß eine Staatssimulation dieses Namens diese "Dokumente"
herstellen ließ. Auch sind die Bezeichnungen Staatsangehörigkeit und
Nationalität keineswegs synonym. Wie gesagt erfordert die Angabe einer Staatsangehörigkeit zwingend die Benennung eines konkreten Staates – nicht ein Eigenschaftswort wie "deutsch".
Freilich
sind wir deutsche Staatsangehörige, ist unsere Staatsangehörigkeit die
deutsche – doch geht es bei der Angabe dieser Staatsangehörigkeit eben
genau darum, WELCHER deutsche Staat es denn ist, auf den sich diese
bezieht. Ist es die "Bundesrepublik Deutschland"? Nein, sonst stünde in
BRD-Papieren unter "Staatsangehörigkeit ja nicht das dort unsinnige
Eigenschaftswort "deutsch", sondern "Bundesrepublik Deutschland".
Der
Staat der deutschen Staatsangehörigkeit ist ganz klar das
fortbestehende Deutsche Reich und kann nur das Deutsche Reich sein, da es eine eigene Staatsangehörigkeit "Bundesrepublik Deutschland" nicht gibt und niemals gab!
(Insbesondere
aufgrund ihres rechtlichen Erlöschens im Jahre 1990 kann die noch dazu
verfassungslose BRD daran auch nichts mehr ändern – die übrigens selbst
laut sogenanntem Bundesverfassungsgericht NICHT Rechtsnachfolger des
Deutschen Reiches ist! Vor allem kann sie nicht hergehen und das
Deutsche Volk, welches das Staatsvolk des fortbestehenden Deutschen
Reiches ist, als "ihr Staatsvolk" einvernehmen, also regelrecht
beschlagnahmen. Das widerspräche allen Regeln des Völkerrechts und
insbesondere der Haager Landkriegsordnung (HLKO), Artikel 45 und
andere.
Ganz
wichtig in diesem Zusammenhang ist die Tatsache, daß die BRD, die über
keine eigene Staatsangehörigkeit verfügt, selbstverständlich auch keine
Staatsangehörigkeiten gerade an volksfremde Ausländer vergeben kann!
Die BRD kann ja nicht die Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches
verleihen – und das ist die deutsche Staatsangehörigkeit nach wie vor
–, schon gar nicht an Nichtdeutsche.
Der
im Hinblick auf die Wiedererrichtung der Freiheit und
Rechtsstaatlichkeit Deutschlands mitunter gebrachte Einwand, daß es
dann bei der großen Ausländerrückführung aber ein Problem wegen der
"deutschen Staatsangehörigkeit" vieler Ausländer geben werde, ist somit
als gegenstandslos erwiesen.
Probleme,
und zwar nicht zu knapp, wird es dann allerdings für alle jene geben,
die an den fremdherrschaftlichen Vorgängen zulasten Deutschlands und
des Deutschen Volkes beteiligt gewesen waren.
Die von der BRD an Volksfremde vergebenen Staatsangehörigkeiten sind nichtig und wertlos, sind
staats- und völkerrechtlich bedeutungslos; insbesondere in einem wieder
handlungsfähig hergestelltem Deutschen Reich, das ein freies,
selbstbestimmtes deutsches Deutschland der Deutschen sein wird.
Eine
Staatssimulation ohne Verfassung wie die BRD, die nicht einmal über
eine eigene Staatsangehörigkeit verfügt, kann selbstverständlich auch
keine Staatsangehörigkeit vergeben, vor allem nicht die deutsche, und
schon gar nicht an Volksfremde!)
III
Von
großer Bedeutung für die Erkenntnis, daß es sich bei der als
Besatzerkonstrukt entstandenen BRD tatsächlich um eine Fremdherrschaft
handelt, und zwar um eine feindliche Fremdherrschaft, ist der Umstand,
daß die BRD als Vasall der Siegermächte den Feindstaatenbündnissen
gegen das Deutsche Reich und damit gegen das Deutsche Volk beigetreten
ist. Diese sind Nato und UN. Wobei nach wie vor die
Feindstaatenklauseln(!) gegen Deutschland aufrechterhalten werden! Die
Feindstaatenklauseln sind auch nicht „obsolet" und damit angeblich
abgeschafft, wie manchmal behauptet wird. „Obsolet" besagt lediglich,
daß die fortbestehenden Feindstaatenklauseln gegen Deutschland derzeit
nicht angewendet werden; es bedeutet nicht, daß diese gestrichen wären
– und allein das würde zählen.
Tatsache ist: Die Feindstaatenklauseln der UN gegen Deutschland sind NICHT gestrichen. Sie
werden damit also weiter aufrechterhalten und können deshalb ohne
weiteres jederzeit und sofort gegen Deutschland und das Deutsche Volk
angewendet werden, wann immer unsere Feinde das wollen!
(So und nicht anders sieht die geltende Rechtslage aus! Das
dumme Gequatsche von wegen „obsolet" ist ein ähnlich billiger
Täuschungsversuch wie der Gebrauch des Eigenschaftswortes „deutsch" zur
Benennung einer Staatsangehörigkeit, die Bezeichnung Verfassung für das
Besatzungsstatut Grundgesetz, oder die falsche Benennung Ostdeutschland
für Mitteldeutschland und der Begriff „Bevölkerung", wo es aber um das
Volk geht.)
IV
Allein schon aufgrund der oben beschriebenen Tatsachen zum gegebenen feindstaatlichen Verhältnis der BRD zum Deutschen Reich wäre
es geradezu idiotisch, zu behaupten, die BRD sei „identisch" mit dem
Deutschen Reich. Denn das hieße ja im Klartext, das Deutsche Reich wäre
aus freien Stücken dem gegen es gerichteten Feindstaatenbündnis mit den
nach wie vor gegen es aufrechterhaltenen Feindstaatenklauseln
beigetreten, um so ausgerechnet seine erklärten Feinde politisch,
militärisch und mit ungeheuren finanziellen Mitteln zu unterstützen.
Ein Staat kann nicht gleichzeitig erklärter Feindstaat und Verbündeter seiner erklärten Feindstaaten sein!
Sie
sehen also: die Absurdität der Behauptung einer Identität der BRD mit
dem Deutschen Reich könnte nicht deutlicher gemacht werden als anhand
des angeführten Beispiels.
Eine
Identität kann ebenso deshalb unmöglich gegeben sein, da das Deutsche
Reich selbst laut falsch so bezeichnetem Bundesverfassungsgericht zwar
rechtsfähig fortbesteht, jedoch mangels entsprechender Organe derzeit
handlungsunfähig ist.
Folgerichtig
bedeutete Identität also = die BRD ist ebenfalls handlungsunfähig.
Damit aber könnte ein Organ der BRD wie das sogenannte
Bundesverfassungsgericht niemals eine Identität der BRD mit dem
handlungsunfähigen Deutschen Reich festgestellt haben, da es in
Voraussetzung und Konsequenz dieser Feststellung als Organ der BRD
selber handlungsunfähig und damit auch unfähig zu einer solchen
Feststellung wäre.
Die
Behauptung eines handelnden Organs der BRD, diese sei identisch mit dem
von ihm selber als handlungsunfähig festgestellten Deutschen Reich, ist
ein logischer, ein juristischer und tatsächlicher Widerspruch, wie er
grotesker nicht sein könnte.
Grundsätzlich
können keine zwei bestehenden Staaten miteinander identisch sein – noch
dazu im Falle des Deutschen Reiches: mit Verfassung und eigener
Staatsangehörigkeit, gegenüber dem fremdherrschaftlichen
Besatzungskonstrukt BRD: ohne eigene Verfassung, ohne eigene
Staatsangehörigkeit und damit ohne eigenes Staatsvolk. (Deshalb
könnte sich eine logisch, praktisch und rechtlich unmögliche Identität
selbst hypothetisch nur auf das Aufgehen der BRD im Deutschen Reich
beziehen, mit dessen Staatsangehörigkeit und Verfassung, nicht
umgekehrt.)
V
Deutschland hat noch immer keinen Friedensvertrag. Einen solchen könnte auch nur das Deutsche Reich schließen, niemals das Besatzerkonstrukt BRD,
eine Gründung und bis heute Vasall der „Siegerstaaten" – deren bis
heute auf deutschem Boden stationierte Besatzungstruppen das Deutsche
Volk noch dazu auch finanziell auszuhalten hat. Diese Tatsachen sind
evident!
Nicht
nur, daß selbst das sogenannte Bundesverfassungsgericht klar
feststellt, die BRD sei nicht Rechtsnachfolger des – fortbestehenden –
Deutschen Reiches: als Gründung und bis heute unter deren
Vorbehalt stehender Vasall der Siegerstaaten ist die BRD nicht nur
nicht souverän, vielmehr ist sie Teil der feindlichen Allianz gegen das
Deutsche Reich, also gegen den Deutschen Staat und das Deutsche Volk. (Vergleiche oben, III.)
Ein
vom Besatzerkonstrukt BRD abgeschlossener Friedensvertrag mit den
Besatzungsmächten wäre ein rechtsunwirksamer und damit nichtiger
In-sich-Vertrag, wie es zum Beispiel der damit ebenfalls nichtige 2+4
Vertrag ist. Dieser, wie ebenso die „Abtretung" der Ostgebiete des
fortbestehenden Deutschen Reiches durch die fremdherrschaftliche und
dazu unbefugte Staatssimulation BRD, sind insbesondere auch durch die
einschlägigen Wiener Vereinbarungen zum Internationalen Vertragsrecht
als null und nichtig erwiesen, da es grundsätzlich keinen
rechtsgültigen Vertrag zulasten eines Dritten geben kann. Wie gesagt: Die
BRD ist NICHT Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches und kann, wie
unwiderlegbar aufgezeigt, niemals mit ihm identisch sein.
Die
Tatsache, daß es sich bei den in Deutschland stationierten fremden
Truppen um Besatzungstruppen handelt, ist erwiesen durch die gegen
Deutschland aufrechterhaltenen Feindstaatenklauseln und den fehlenden
Friedensvertrag. Insbesondere ergibt sie sich daraus, daß die BRD mit
dem ihr von diesen via Fremdherrschaft gegebenem Grundgesetz durch
dessen Artikel 139 fortwährend unter Vorbehalt der Besatzungsmächte
steht.
Artikel
139 GG ist der die permanente Fremdherrschaft institutionalisierende
Besatzungsartikel schlechthin; durch dessen Aufrechterhaltung auch nach
1990 eine Souveränität der BRD und damit eine wirkliche selbstbestimmte
Freiheit des Deutschen Volkes unmöglich gegeben sein kann!
Vor
allem wirft das Feindstaatenverhältnis der somit erwiesenen
Fremdherrschaft BRD gegenüber dem fortbestehenden Deutschen Reich mehr
als nur Fragen auf hinsichtlich vor allem auch des Auslandseinsatzes
der Bundeswehr. Noch dazu die BRD über keine eigene Staatsangehörigkeit
verfügt – die Bundeswehrsoldaten als deutsche Staatsangehörige also
staats- und völkerrechtlich Staatsangehörige des Deutschen Reiches
sind.
Diese
Deutschen kämpfen bei den Auslandseinsätzen der Bundeswehr und
überhaupt im Verbund der Nato und den UN somit an der Seite und für die
per Feindstaatenklauseln erklärten Feinde Deutschlands, mit denen sich
Deutschland und damit die deutschen Soldaten also de jure nach wie vor
im Kriegszustand befinden!
Ein völkerrechtswidrigeres und perverseres Szenario ist kaum vorstellbar.
Mit
der Kapitulation der Wehrmacht – nicht des Deutschen Reiches, das nicht
kapituliert hat und das fortbesteht – bedeutet der fehlende
Friedensvertrag, daß sich Deutschland bis heute gegenüber seinen
Feinden lediglich im Zustand des Waffenstillstands befindet! Ein
Waffenstillstand ist nichtsdestotrotz ein Zustand des Krieges. Der 2+4
Vertrag kann einen Friedensvertrag schon deshalb nicht ersetzen, da er
als unzulässiger In-sich-Vertrag der Besatzungsmächte mit ihren
Besatzungsgebilden keine Rechtswirkung hat, eine Wiedervereinigung
Deutschlands wie aufgezeigt nie rechtswirksam stattgefunden hat und die
BRD grundsätzlich nicht im Namen des fortbestehenden Deutschen Reiches
handeln kann.
Die
Bundeswehrsoldaten sind aufgerufen, unter Bezugnahme auf ihre
Staatsangehörigkeit des Deutschen Reiches sowie auf das Völkerrecht
Auslandseinsätze an der Seite von gegenüber Deutschland die
Feindstaatenklauseln aufrechterhaltenden Feindmächten (Nato, UN) zu
verweigern! Andernfalls machten sie sich hinsichtlich der Rechtslage um
das fortbestehende Deutsche Reich und die illegitime BRD bereits aus
rein formalrechtlichen Gründen des Kriegsverbrechertums schuldig. Wie
könnten sie als Deutsche auch militärische Verbündete derer sein, mit
denen sich Deutschland aufgrund eines fehlenden Friedensvertrages und
der aufrechterhaltenen Feindstaatenklauseln noch immer im Kriegszustand
befindet?
Daß
später bei den Prozessen zur Aburteilung von BRD-Unrecht und
BRD-Verbrechen eine Entschuldigung, man habe nur Befehle ausgeführt,
nicht nur sinnlos sein wird, sondern sich durchaus strafverschärfend
auswirken kann, das wurde uns Deutschen mit den Nürnberger Prozessen
als beispielgebend vorgemacht. Wir werden uns zu gegebenen Zeit daran
erinnern.
Und
werden nicht noch heute über 90jährige Greise als ehemalige
Wehrmachtssoldaten mit Internationalen Haftbefehlen über den ganzen
Globus gejagt, weil man ihnen vorwirft, vor über 60 Jahren – in einer
völkerrechtlich legitimierten Armee – Befehle ausgeführt zu haben! Das
sollten sich vor allem die als Verbündete der Feinde Deutschlands in
Ländern, die uns nichts getan haben, Hochzeitsgesellschaften und andere
Zivilisten abknallenden Bundeswehrsoldaten ganz genau vor Augen halten.
Im Hinblick darauf, daß das sie heute noch deckende Regime zusammen mit
den USA mit tödlicher Sicherheit bald schon untergegangen sein wird,
und sie sich dann als ehemalige Söldner einer feindstaatlichen
Fremdherrschaft vor Gerichten des Deutschen Reiches zu verantworten
haben werden. Wobei das Deutsche Volk dann nicht vergessen haben wird,
wie jene Fremdherrschaft mit seinen tapfersten Söhnen, den Soldaten der
deutschen Wehrmacht, einst umgegangen war!
Es
führt kein Weg an der Erkenntnis vorbei, daß sich die BRD durch ihren
Beitritt zu den Feindstaatenbündnissen mit den aufrechterhaltenen
Feindstaatenklauseln bei gleichzeitig fehlendem Friedensvertrag de
jure im Kriegszustand mit dem Deutschen Reich, also mit Deutschland und
dem Deutschen Volk befindet. De facto hat die BRD dem Deutschen Volk
den Krieg erklärt; was sich auch im von ihr mit gezieltem Nachdruck
geführten Überfremdungskrieg der Umvolkung gegen dieses zeigt – einem
echten Völkermord.
VI
Daß
das der BRD fremdbestimmt gegebene Besatzungsstatut Grundgesetz keine
Verfassung ist, geht selbst aus dessen eigenem Artikel 146 gerade in
seiner Neufassung hervor:
„Dieses
Grundgesetz, das nach Vollendung der Einheit und Freiheit Deutschlands
für das gesamte deutsche Volk gilt, verliert seine Gültigkeit an dem
Tage, an dem eine Verfassung in Kraft tritt, die von dem deutschen
Volke in freier Entscheidung beschlossen worden ist".
Es
ist überaus bemerkenswert, daß hier nicht nur deutlich gesagt wird, daß
das Grundgesetz keine Verfassung ist, sondern daß darüberhinaus mit
dieser Formulierung von einem Organ der Fremdherrschaft selber zum
Ausdruck gebracht wird, die Vollendung der Einheit und Freiheit
Deutschlands stünde erst noch als künftiges Ereignis bevor. Das ergibt
sich ganz klar daraus, daß es nicht etwa heißt, „dieses Grundgesetz"
habe (dann) zu gelten für die gesamte Bundesrepublik Deutschland oder
gar für die gesamte „Bevölkerung" der BRD – sondern ganz ausdrücklich „für das gesamte deutsche Volk".
Das ist ein sehr entscheidender Unterschied!
Wo und an welcher Stelle allein im
der BRD gegebenen Besatzungsstatut Grundgesetz ist nun aber räumlich
definiert – denn irgendwo dort muß es ja definiert sein! –, welches
territoriale Staatsgebiet des Deutschen Volkes es ist, auf das sich
dies, auf das sich sein Wiedervereinigungsgebot „für das gesamte deutsche Volk" als Staatsvolk bezieht? (Nicht
umsonst gibt es die Unterscheidung in Volksdeutsche und Staatsdeutsche
[Reichsdeutsche]. Zu den Erstgenannten gehören auch Auslandsdeutsche,
nur die Letztgenannten aber können das deutsche Staatsvolk bilden. Und
es ist kaum anzunehmen, daß die Geltung des Grundgesetzes „für das
gesamte deutsche Volk", etwa auch argentinische Auslandsdeutsche in
Argentinien meint. So allerdings erfordert der Geltungsanspruch „für
das gesamte deutsche Volk" zu seiner Rechtsanwendung unbedingt eine territoriale Definition dieses Geltungsbereiches „für das gesamte deutsche Volk", also Gesamtdeutschlands.)
Die einzige Stelle im GG, welche die zur Rechtsanwendung absolut unabdingbare Definition des in Artikel 146 genannten „für das gesamte deutsche Volk" leisten kann, ist der Artikel 116. Nur dort allein im gesamten Grundgesetz ist territorial benannt, welches Wiedervereinigungsgebiet
„für das gesamte deutsche Volk" deutscher Staatsangehörigkeit es sein kann, das gemeint ist.
Und da das Wiedervereinigungsgebot ganz unstrittig konstituierender Auftrag des Grundgesetzes ist, muß dieser einzige Artikel, der die Staatsangehörigkeit territorial definiert, der also das deutsche Staatsvolk territorial definiert, als der das territoriale Staatsgebiet der Wiedervereinigung
Gesamtdeutschlands festlegende Artikel betrachtet werden!
Da
das Wiedervereinigungsgebot dem Grundgesetz immanent ist, muß zu deren
Durchführung auch irgendwo in diesem Grundgesetz ein genaues
Territorium bezeichnet sein, auf welches sich das
Wiedervereinigungsgebot bezieht!
Das
ist der Artikel 116. Es gibt im Grundgesetz keinen anderen Artikel als
den Artikel 116, nach dem die erforderliche territoriale Definition
einer Wiedervereinigung Gesamtdeutschlands „für das gesamte deutsche Volk" möglich wäre.
Die
Definition des deutschen Staatsvolkes und Gesamtdeutschlands nach
Artikel 116 ist umso entscheidender, denn: einen eigentlichen
Geltungsbereich besitzt das Grundgesetz wie dargelegt sowieso nicht
mehr! – und zwar wurde der nicht etwa auf die „neuen Bundesländer"
Mitteldeutschlands erweitert, sondern dieser wurde im Gegenteil noch
vor dem Beitritt der folglich falsch so genannten „neuen Bundesländer"
zu diesem Geltungsbereich gestrichen, so daß dieser Beitritt niemals
rechtsgültig vollzogen wurde; und unter diesen Umständen in Ermangelung
der Rechtsgrundlage auch gar nicht rechtsgültig vollzogen werden
konnte.
Die Wiedervereinigung steht also noch aus!
.
Nach dem einzigen im gesamten Grundgesetz überhaupt ein territoriales Gebiet für die Erfüllung des Wiedervereinigungsauftrages für Gesamtdeutschland
nennenden Artikel, dem Artikel 116, kann es sich bei einer echten
Wiedervereinigung dann auch ganz klar nur um eine Vollendung der
Einheit und Freiheit Deutschlands in den Grenzen zum 31. 12. 1937 (Vorgabe
der
Besatzungsmächte)
handeln! Denn dieses Gebiet des „gesamten deutschen Volkes" als Staatsvolk nennt der Artikel 116 – und Artikel 146 wiederum spricht ganz ausdrücklich von einer Wiedervereinigung „für das gesamte deutsche Volk".
Weil
die einen Völkermord darstellende völkerrechtswidrige Vertreibung der
Deutschen aus den Ostgebieten des völkerrechtlich fortbestehenden
Deutschen Reiches niemals Rechtswirksamkeit erlangen kann, sondern rein
faktischen Charakter hat, sowie aus allen weiteren rechtlichen und
tatsächlichen Gründen, kann gemäß der hier unstrittig allein
maßgeblichen Ableitung aus dem Grundgesetz kein anderes
Wiedervereinigungsgebiet gemeint sein, als das in Artikel 116 genannte.
Denn hinsichtlich der Tatsache, daß auch Österreich zweifellos von
deutscher Volkszugehörigkeit ist, könnte ansonsten der Eindruck
entstehen, daß der Artikel 146 GG mit seiner ausdrücklichen und dann
auch sybillinischen Formulierung „für das gesamte deutsche Volk" ganz offensichtlich eine Großdeutsche Lösung anstrebt.
(Der
Betrug „Wiedervereinigung" ist auch daraus ersichtlich, daß der
Geltungsbereich Artikel 23 des Grundgesetzes nicht nur gestrichen wurde
– was zur unheilbaren Erlöschung des Grundgesetzes und damit der
Rechtsgrundlage der BRD führte –, sondern daß dieser unter Beibehaltung
der Artikelnummer durch eine andere Bestimmung ersetzt wurde, eine über
Fragen der EU. Man bezeichnet dieses Verfahren des Ersetzens einer
Bestimmung durch eine andere unter der gleichen Artikelbezeichnung
rechtswissenschaftlich als Überblendung. Es ist in der Gesetzestechnik
unzulässig, da die Geschichte jeder einzelnen Rechtsnorm eindeutig
abbildbar sein muß.
Zur Vertuschung des Wiedervereinigungsbetruges, und um den ursprünglichen Einigungsgedanken Gesamtdeutschlands
zu tilgen, wurde also entgegen der erforderlichen Rechtsgepflogenheit
nicht die Artikelnummer im Gesetz belassen mit dem Hinweis „aufgehoben
durch…". Es wurde vielmehr, gesetzestechnisch schon gar in einem
Grundgesetz nicht hinnehmbar, eine gänzlich andere Bestimmung mit
dieser Artikelnummer versehen, also überblendet.
Doch
auch hier ist den Roßtäuschern ein amateurhafter Fehler unterlaufen:
Obwohl die alte Fassung des Artikels 23 mit einer anderen Bestimmung
überblendet worden war, hat man in Artikel 144 Abs. 2 einen wichtigen
Verweis auf eben diesen überblendeten Artikel 23 aufrechterhalten.
Dort, Artikel 144 Abs. 2, heißt es: „Soweit die Anwendung
dieses Grundgesetzes in einem der in Artikel 23 aufgeführten Länder
oder in einem Teil eines dieser Länder Beschränkungen unterliegt, hat
das Land oder der Teil des Landes das Recht, gemäß Artikel 38 Vertreter
in den Bundestag und gemäß Artikel 50 Vertreter in den Bundesrat zu
entsenden."
Der
im von Art. 144 Abs. 2 nur gemeint sein könnende überblendete Artikel
23 nennt die „westdeutschen Bundesländer" und nennt als Beitrittsgebiet
die „anderen Teile Deutschlands". Welche Teile darunter zu verstehen
sind, ergibt sich wiederum nur aus dem weiter oben beschriebenen
Artikel 116, der damit auch klar definiert, welches territoriale Gebiet
im Sinne des Grundgesetzes mit einer Wiedervereinigung „für das gesamte deutsche Volk" (Artikel
146 Neufassung) als Geltungsbereich nur gemeint sein kann – es ist das
Gebiet des Deutschen Reiches in den Grenzen zum 31. 12. 1937 (Vorgabe der
Besatzungsmächte).
Der
dilettantische Überblendungsbetrug hinsichtlich Artikel 23 GG ist durch
die gleichzeitige unveränderte Beibehaltung des Artikels 144 Abs. 2
nicht nur als solcher belegt, sondern dieser weist über die Referenz
des die genannten „anderen Teile Deutschlands" und damit das
territoriale Wiedervereinigungsgebiet Gesamtdeutschlands per Staatsangehörigkeit „für das gesamte deutsche Volk"
territorial definierenden Artikels 116 ganz eindeutig darauf hin, daß
die völkerrechtswidrige Fremdherrschaft mit betrügerischen Mitteln
versucht, das Deutsche Volk darüber zu täuschen, daß die Wiedervereinigung Gesamtdeutschlands noch immer aussteht.)
Ende von Teil I. FORTSETZUNG FOLGT
Dieser
Beitrag
wurde
mit
freundlicher
Duldung
von Herrn
Gerhard
Ittner
hier
eingefügt
und
korriegiert.
|